Dialogschritt 8: Unterschrift der Zielvereinbarung durch Behandler und Rehabilitand

Sowohl die Formulierung der Ziele als auch die Bilanzierungen können von beiden - Rehabilitand und Behandler – unterschrieben werden, um die Verbindlichkeit der Vereinbarung zu unterstreichen. Das sollte allerdings nur dann geschehen, wenn der Rehabilitand zuvor Richtigkeit, Vollständigkeit und Verständnis der Zielvereinbarung bestätigt hat. Nicht sinnvoll ist es, die Zieldokumentation unterschreiben zu lassen ohne ausdrückliche Besprechung der Ziele und ohne das Einverständnis des Rehabilitanden eingeholt zu haben. Die Zielvereinbarung wird dann zu einer bürokratischen Formalität, deren Sinn für den Rehabilitanden nicht mehr erkennbar ist.