Aus Sicht der Rehabilitanden: Der Rehabilitand gewinnt mehr Einfluss auf den Reha-Prozess. Im Reha-Zielgespräch mit den Behandelnden können Rehabilitanden ihre Interessen und Anliegen einbringen und gegenseitige Erwartungen und Vorerfahrungen abstimmen. Reha-Zielarbeit kann so zu größerer Behandlungszufriedenheit beitragen - vor allem weil erreichte Reha-Ziele persönliche Erfolgserlebnisse für die Rehabilitanden bedeuten.
Aus Sicht der Behandler: Als Kernkomponente des Behandlungsprozesses können Reha-Ziele Orientierung für das Rehabilitationsteam bieten. In der Reha-Zielarbeit lässt sich zudem eine tragfähige Arbeitsbeziehung mit dem Rehabilitanden gestalten. Damit sich alle Beteiligten aktiv einbringen können, muss darauf geachtet werden, dass Reha-Ziele verständlich formuliert werden. Sie sollten für alle Teammitglieder frei zugänglich dokumentiert werden (Schut & Stam, 1994; Wade, 2009). Die Sinnhaftigkeit einzelner Therapien wird so deutlicher und die jeweiligen Behandler können sich untereinander besser abstimmen, um ein gemeinsames Ziel zu erreichen. Die Zielerreichung kann so auch die Motivation der Behandler unterstützen (Bloom et al., 2006; Körner, 2012; Meyer et al., 2009; Nijhuis et al., 2007; Schut & Stam, 1994).
Aus Sicht der Einrichtungsleitung: Reha-Zielarbeit kann eine Maßnahme zur Struktur- und Prozessverbesserung der eigenen Reha-Einrichtung sein. Standardisierte und manualisierte Vorgehensweisen zur Reha-Zielarbeit lassen sich mit dem internen Qualitätsmanagement verbinden. Neben der Motivation und Einbindung der Rehabilitanden kann sich die Wirkung von Rehabilitationszielen also auch über die Organisationsabläufe in einer Reha-Einrichtung entfalten (Levack et al., 2006; Wade, 2009). Die dokumentierten Reha-Ziele tragen beispielsweise zur Kontinuität der Behandlung bei.
Aus Sicht der Gesellschaft: Der „Nutzen“ von Reha-Zielarbeit besteht nicht allein in der unmittelbaren Wirksamkeit der Rehabilitation für die aktuellen Gesundheitsprobleme der Rehabilitanden. Patientenorientierung stellt auch einen Wert an sich dar. Es geht nicht länger nur um das informierte Einverständnis des Patienten bei geplanten Behandlungsmaßnahmen, sondern um möglichst weitgehende Selbstbestimmung und Teilhabe, entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention (Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation, 2012). Reha-Zielarbeit hat also auch einen Nutzen im Sinne ethischer und sozialrechtlicher Kriterien.
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